Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 10.12.2009

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   OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09   

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OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09 (https://dejure.org/2009,6201)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.09.2009 - 6 WF 98/09 (https://dejure.org/2009,6201)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. September 2009 - 6 WF 98/09 (https://dejure.org/2009,6201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Zusammenlebens über kürzere Zeit i.S.d. § 1567 Abs. 2 BGB; Anforderungen an die Darlegung der Zerrüttung der Ehe

  • Judicialis

    BGB § 1561 Abs. 1; ; BGB § 1567 Abs. 2; ; ZPO § 630 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 630 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Zusammenlebens über kürzere Zeit i.S. des § 1567 Abs. 2 BGB; Anforderungen an die Darlegung der Zerrüttung der Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Während des Trennungsjahres erneut zusammengelebt

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Versöhnungsversuch: max. 3 Monate

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehescheidung: Trennungsjahr abgelaufen? - Ein Versöhnungsversuch von vier Monaten Dauer steht dem entgegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Saarland zum erneuten Zusammenleben eines Ehepaares während des Trennungsjahres - Zusammenleben für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten gilt als Fortserten der Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 508
  • FamRZ 2010, 469
  • ZFE 2010, 113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 30.01.1986 - 1 WF 20/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Das Trennungsjahr, das sowohl für eine Zerrüttungsscheidung (§ 1565 Abs. 1 BGB) wegen § 1565 Abs. 2 BGB als auch für eine einvernehmliche Scheidung gemäß §§ 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB erforderlich ist, ist noch nicht abgelaufen, nachdem die Parteien vom 1. Juli bis 29. Oktober 2008 einen Versöhnungsversuch unternommen haben, dessen Beendigung das Trennungsjahr erneut in Lauf gesetzt hat (BGH FamRZ 1982, 576; OLG München, FamRZ 1990, 885; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 7 a.E.), welches daher erst am 29. Oktober 2009 ablaufen wird.

    Der Senat teilt die Auffassung des Familiengerichts, dass ein Zeitraum von drei Monaten - vorbehaltlich besonderer Umstände, die weder der Antragsteller vorgetragen hat noch aus der Akte ersichtlich sind - die Obergrenze darstellt, bis zu der noch ein "Zusammenleben über kürzere Zeit" im Sinne des § 1567 Abs. 2 BGB - und damit ein den Lauf des Trennungsjahres nicht beeinflussender Versöhnungsversuch - angenommen werden kann (ganz h.M., vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1981, 146; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554; Erman/Dieckmann, BGB, 10. Aufl., § 1567, Rz. 17; Hk-FamR/Ganz, 1. Aufl., § 1567, Rz. 13; Johannsen/Henrich/ Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1567, Rz. 34; juris-PK/Köper/Hebbeker, 4. Aufl., § 1567, Rz. 10; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 8: "zumindest für die Jahresfrist der §§ 1565 Abs. 2, 1566 Abs. 1 BGB"; Prütting/Wegen/ Weinreich/Weinreich, BGB, 3. Aufl., § 1567, Rz. 12; MüKo-BGB/Wolf, BGB, 4. Aufl., § 1567, Rz. 65; RGRK/Graßhof, 12. Aufl., § 1567, Rz. 68; Schwab/Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., Kapitel II, Rz. 162; Soergel/Heintzmann, BGB, 12. Aufl., § 1567, Rz. 30 f.; Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Bearb., § 1567, Rz. 137, 141; Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein/von Heintschel-Heinegg, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 6. Aufl., 2. Kapitel, Rz. 56; Finke/Ebert, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis, 6. Aufl., § 3, Rz. 112; etwas großzügiger OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 96: "drei Monate noch kurz"; unklar AnwK-BGB/ Bisping, 1. Aufl. 2005, § 1567, Rz. 12 und AK-BGB/Lange-Klein, § 1567, Rz. 13, die beide auf den bisherigen Verlauf der konkreten ehelichen Lebensgemeinschaft abheben wollen).

  • OLG Saarbrücken, 07.06.2004 - 9 WF 65/04

    Ehescheidung: Anforderungen an die Begründung des Scheidungsantrags

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Hiernach kann dahinstehen, dass der Scheidungsantrag des Antragstellers auch aus einem weiteren Grunde unschlüssig ist: Der Antragsteller hat weder die Voraussetzungen des § 1565 Abs. 1 BGB für eine Zerrüttungsscheidung noch die des § 630 ZPO, die im Falle einer einverständlichen Scheidung erfüllt sein müssen, gehaltvoll dargetan (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Januar 2001 - 6 WF 77/00, OLGR Saarbrücken 2001, 128; Beschluss des 9. Zivilsenats vom 7. Juni 2004 - 9 WF 65/04, OLGR Saarbrücken 2004, 516; OLG Köln, FamRZ 1995, 1503).
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80

    Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Das Trennungsjahr, das sowohl für eine Zerrüttungsscheidung (§ 1565 Abs. 1 BGB) wegen § 1565 Abs. 2 BGB als auch für eine einvernehmliche Scheidung gemäß §§ 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB erforderlich ist, ist noch nicht abgelaufen, nachdem die Parteien vom 1. Juli bis 29. Oktober 2008 einen Versöhnungsversuch unternommen haben, dessen Beendigung das Trennungsjahr erneut in Lauf gesetzt hat (BGH FamRZ 1982, 576; OLG München, FamRZ 1990, 885; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 7 a.E.), welches daher erst am 29. Oktober 2009 ablaufen wird.
  • OLG München, 29.06.1989 - 16 UF 854/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Das Trennungsjahr, das sowohl für eine Zerrüttungsscheidung (§ 1565 Abs. 1 BGB) wegen § 1565 Abs. 2 BGB als auch für eine einvernehmliche Scheidung gemäß §§ 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB erforderlich ist, ist noch nicht abgelaufen, nachdem die Parteien vom 1. Juli bis 29. Oktober 2008 einen Versöhnungsversuch unternommen haben, dessen Beendigung das Trennungsjahr erneut in Lauf gesetzt hat (BGH FamRZ 1982, 576; OLG München, FamRZ 1990, 885; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 7 a.E.), welches daher erst am 29. Oktober 2009 ablaufen wird.
  • OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 77/00

    Voraussetzungen der Zerrüttungsvermutung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Hiernach kann dahinstehen, dass der Scheidungsantrag des Antragstellers auch aus einem weiteren Grunde unschlüssig ist: Der Antragsteller hat weder die Voraussetzungen des § 1565 Abs. 1 BGB für eine Zerrüttungsscheidung noch die des § 630 ZPO, die im Falle einer einverständlichen Scheidung erfüllt sein müssen, gehaltvoll dargetan (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Januar 2001 - 6 WF 77/00, OLGR Saarbrücken 2001, 128; Beschluss des 9. Zivilsenats vom 7. Juni 2004 - 9 WF 65/04, OLGR Saarbrücken 2004, 516; OLG Köln, FamRZ 1995, 1503).
  • OLG Köln, 24.06.1982 - 25 WF 51/82

    Erfolgsaussichten eines Scheidungsantrags bei noch nicht erfolgtem Getrenntleben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1982, 1015) beruft, missversteht er diese.
  • OLG Zweibrücken, 03.11.1980 - 6 WF 93/80
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2009 - 6 WF 98/09
    Der Senat teilt die Auffassung des Familiengerichts, dass ein Zeitraum von drei Monaten - vorbehaltlich besonderer Umstände, die weder der Antragsteller vorgetragen hat noch aus der Akte ersichtlich sind - die Obergrenze darstellt, bis zu der noch ein "Zusammenleben über kürzere Zeit" im Sinne des § 1567 Abs. 2 BGB - und damit ein den Lauf des Trennungsjahres nicht beeinflussender Versöhnungsversuch - angenommen werden kann (ganz h.M., vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1981, 146; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 554; Erman/Dieckmann, BGB, 10. Aufl., § 1567, Rz. 17; Hk-FamR/Ganz, 1. Aufl., § 1567, Rz. 13; Johannsen/Henrich/ Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1567, Rz. 34; juris-PK/Köper/Hebbeker, 4. Aufl., § 1567, Rz. 10; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1567, Rz. 8: "zumindest für die Jahresfrist der §§ 1565 Abs. 2, 1566 Abs. 1 BGB"; Prütting/Wegen/ Weinreich/Weinreich, BGB, 3. Aufl., § 1567, Rz. 12; MüKo-BGB/Wolf, BGB, 4. Aufl., § 1567, Rz. 65; RGRK/Graßhof, 12. Aufl., § 1567, Rz. 68; Schwab/Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., Kapitel II, Rz. 162; Soergel/Heintzmann, BGB, 12. Aufl., § 1567, Rz. 30 f.; Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Bearb., § 1567, Rz. 137, 141; Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein/von Heintschel-Heinegg, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 6. Aufl., 2. Kapitel, Rz. 56; Finke/Ebert, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis, 6. Aufl., § 3, Rz. 112; etwas großzügiger OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 96: "drei Monate noch kurz"; unklar AnwK-BGB/ Bisping, 1. Aufl. 2005, § 1567, Rz. 12 und AK-BGB/Lange-Klein, § 1567, Rz. 13, die beide auf den bisherigen Verlauf der konkreten ehelichen Lebensgemeinschaft abheben wollen).
  • OLG Hamm, 07.05.2013 - 3 UF 267/12

    Iranische Ehefrau wird nach iranischem Recht mit dem Ausspruch des Talaq

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann von einem Zusammenleben für nur kürzere Zeit, das die Jahresfrist der §§ 1565 Abs. 2, 1566 Abs. 1 BGB nicht unterbricht, noch bei einem Zeitraum von maximal bis zu drei Monaten ausgegangen werden (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.11.1980, 6 WF 93/80, FamRZ 1981, S. 146; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.09.2009, 6 WF 98/09, FamRZ 2010, S. 469; Palandt-Brudermüller, a. a. O., § 1567 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4902
OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08 (https://dejure.org/2009,4902)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.12.2009 - 6 UF 110/08 (https://dejure.org/2009,4902)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 (https://dejure.org/2009,4902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1570 Abs. 1
    Betreuungsbereitschaft des mitsorgeberechtigten Unterhaltsschuldners bei kindbezogenen Gründen relevant

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung kindbezogener Gründe im Rahmen des nachehelichen Ehegattenunterhalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1570
    Berücksichtigung kindbezogener Gründe im Rahmen des nachehelichen Ehegattenunterhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • unterhalt24.com (Entscheidungsbesprechung)

    Befristung des Ehegattenunterhalts bei Mitbetreuung des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1251
  • ZFE 2010, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
    Diesen Wohnwert kann das Gericht in der Regel in eigener Sachkunde nach § 287 ZPO feststellen (BGH FamRZ 2008, 1325 und 963; 2007, 1532; 1995, 869).

    Ist der Unterhaltsberechtigte - wie hier - verpflichtet und in der Lage, eine vollschichtige Tätigkeit in seinem vorehelich ausgeübten Beruf auszuüben, so spricht schon dieser Umstand gegen fortdauernde ehebedingte Nachteile (vgl. BGH FamRZ 2008, 1325), wenn die Einkünfte des Unterhaltsberechtigten aus dieser Tätigkeit wenigstens die Einkünfte aus einer ehebedingt aufgegebenen Erwerbstätigkeit erreichen; dann trifft den Unterhaltsberechtigten die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gleichwohl ehebedingte Nachteile vorliegen, etwa weil mit der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Ehezeit Einbußen im beruflichen Fortkommen verbunden waren.

    Nachteile in der Altersversorgung stellen regelmäßig - so auch hier - keine unterhaltsrechtlich relevanten ehebedingten Nachteile dar, wenn und weil sie über den Versorgungsausgleich kompensiert werden (BGH FamRZ 2008, 1325 und 1508; Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 - 6 UF 13/09 -, juris), wobei vorliegend die Antragsgegnerin sogar am besseren Versorgungsstand des Antragstellers teilnimmt (vgl. dazu BGH FamRZ 2009, 406).

    Wenn die dafür ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, ist eine Begrenzung nicht einer späteren Abänderung nach § 323 Abs. 2 ZPO vorzubehalten, sondern schon im Ausgangsverfahren auszusprechen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -, juris; BGH FamRZ 2008, 1325).

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
    Hiervon ist der vom Antragsteller an die Antragsgegnerin geleistete Kindesunterhalt mit seinem Zahlbetrag (dazu grundlegend BGH FamRZ 2009, 1300) von - zweitinstanzlich unstreitig - inzwischen 625 EUR abzuziehen und der Wohnvorteil zuzuschlagen, der nach den unangefochtenen Feststellungen des Familiengerichts 825 EUR beträgt.

    Die für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance darlegungs- und beweisbelastete (BGH FamRZ 2009, 1300; 2008, 2104; 1993, 789) Antragsgegnerin hat das Gegenteil nicht substantiiert dargelegt, sich im Übrigen auch bereits nicht um eine solche Stelle bemüht.

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07

    Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
    Nachteile in der Altersversorgung stellen regelmäßig - so auch hier - keine unterhaltsrechtlich relevanten ehebedingten Nachteile dar, wenn und weil sie über den Versorgungsausgleich kompensiert werden (BGH FamRZ 2008, 1325 und 1508; Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 - 6 UF 13/09 -, juris), wobei vorliegend die Antragsgegnerin sogar am besseren Versorgungsstand des Antragstellers teilnimmt (vgl. dazu BGH FamRZ 2009, 406).

    Dabei fällt aber erheblich ins Gewicht, dass die Antragsgegnerin nun schon seit Jahren einen sehr hohen, übliche Beträge weit übersteigenden Trennungsunterhalt vom Antragsteller bekommen hat (vgl. zur Berücksichtigung der Dauer von Trennungsunterhaltszahlungen BGH FamRZ 2009, 406).

  • BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08

    Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
    Nur wenn das jetzt erzielbare Einkommen hinter dem Einkommen aus der früher ausgeübten Tätigkeit zurückbleibt, weil eine Wiederaufnahme der früheren Erwerbstätigkeit nach längerer Unterbrechung nicht mehr möglich ist, bleibt es insoweit bei einem ehebedingten Nachteil, den der Unterhaltsschuldner widerlegen muss (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -, juris).

    Wenn die dafür ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, ist eine Begrenzung nicht einer späteren Abänderung nach § 323 Abs. 2 ZPO vorzubehalten, sondern schon im Ausgangsverfahren auszusprechen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -, juris; BGH FamRZ 2008, 1325).

  • OLG Saarbrücken, 22.10.2009 - 6 UF 13/09

    Zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
    Hat der Unterhaltspflichtige aber Tatsachen vorgetragen, die einen Wegfall ehebedingter Nachteile und damit eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nahelegen, obliegt es dem Unterhaltsberechtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung oder für eine längere "Schonfrist" sprechen (BGH, FamRZ 2008, 134; Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 - 6 UF 13/09 -, juris).

    Nachteile in der Altersversorgung stellen regelmäßig - so auch hier - keine unterhaltsrechtlich relevanten ehebedingten Nachteile dar, wenn und weil sie über den Versorgungsausgleich kompensiert werden (BGH FamRZ 2008, 1325 und 1508; Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 - 6 UF 13/09 -, juris), wobei vorliegend die Antragsgegnerin sogar am besseren Versorgungsstand des Antragstellers teilnimmt (vgl. dazu BGH FamRZ 2009, 406).

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
    Diesen Wohnwert kann das Gericht in der Regel in eigener Sachkunde nach § 287 ZPO feststellen (BGH FamRZ 2008, 1325 und 963; 2007, 1532; 1995, 869).
  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 111/08

    Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
    Nur im - hier nicht vorliegenden - Einzelfall - etwa beim Anspruch auf Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB - kann die nacheheliche Solidarität Gewicht bekommen (BGH FamRZ 2009, 1207).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
    Die für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance darlegungs- und beweisbelastete (BGH FamRZ 2009, 1300; 2008, 2104; 1993, 789) Antragsgegnerin hat das Gegenteil nicht substantiiert dargelegt, sich im Übrigen auch bereits nicht um eine solche Stelle bemüht.
  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
    Hat der Unterhaltspflichtige aber Tatsachen vorgetragen, die einen Wegfall ehebedingter Nachteile und damit eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nahelegen, obliegt es dem Unterhaltsberechtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung oder für eine längere "Schonfrist" sprechen (BGH, FamRZ 2008, 134; Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 - 6 UF 13/09 -, juris).
  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
    Diesen Wohnwert kann das Gericht in der Regel in eigener Sachkunde nach § 287 ZPO feststellen (BGH FamRZ 2008, 1325 und 963; 2007, 1532; 1995, 869).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 15/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

  • BGH, 25.04.2007 - XII ZB 206/06

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer zum Zeitpunkt der Entscheidung über den

  • OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08

    Nachehelichenunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruch wegen versuchten

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

  • BGH, 04.03.2009 - XII ZB 117/07

    Berücksichtigung eines verminderten Zugangsfaktors i.R.d. Versorgungsausgleichs

  • BGH, 26.10.1994 - XII ZB 126/92

    Anfechtung einer im Wege des erweiterten Splittings ergangenen Entscheidung

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 87/94

    Einbeziehung von Anwartschaften der erweiterten Honorarverteilung der

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08

    Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

  • BGH, 17.06.2009 - XII ZR 102/08

    Verlängerung des nachehelichen Betreuungsunterhalts über die Vollendung des

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

  • OLG Brandenburg, 29.06.2009 - 9 UF 102/08

    Umgang: Recht eines Vaters zum Umgang mit seiner Tochter trotz einer

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 2 UF 4/08

    Erfüllung der Verpflichtung zur Rückführung eines entführten Kindes

  • OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 6 UF 132/09

    Betreuungsunterhalt für den geschiedenen Ehegatten: Berücksichtigung des

    Zugleich wird aber nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes regelmäßig kein abrupter Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollerwerbstätigkeit verlangt, vielmehr kann nach Maßgabe der im Gesetz genannten - und vorrangig zu prüfenden - kindbezogenen (§ 1570 Abs. 1 S. 3 BGB) und - nachrangig zu berücksichtigenden - elternbezogenen (§ 1570 Abs. 2 BGB) Gründe ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich sein (BGH FamRZ 2009, 1391 m.w.N.; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113, m.w.N.).

    Denn die Erfüllung dieser häuslichen Pflichten ist Teil des nach § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB vom betreuenden Elternteil dem Kind geschuldeten Naturalunterhalts, der das Gegenstück zum Barunterhalt ist, den der andere Elternteil dem Kind schuldet (Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113; Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14. April 2010 - 9 UF 117/09 - vgl. dazu auch Viefhues, FamRZ 2010, 2249, 252 m.w.N.; ders., jurisPR-FamR 22/2009, Anm. 1).

    Von den Einkünften des Beklagten ist ferner nach der unangegriffenen Handhabung des Familiengerichts der vom Beklagten für A. geleistete Kindesunterhalt mit seinem Zahlbetrag (dazu - grundlegend - BGH FamRZ 2009, 1300 und - dieses Urteil bestätigend und zwischenzeitlich in der Literatur geäußerte Kritik verwerfend - BGH, Urteile vom 14. April 2010 - XII ZR 89/08 - und vom 17. März 2010 - XII ZR 204/08 - ebenso Senatsurteile vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 38/09 -, FuR 2010, 235, und vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113) von 257 EUR abzusetzen.

    Der Senat ist davon überzeugt, dass die Klägerin nach ihrem Alter, ihrer Ausbildung, ihrer längeren Berufspause, ihrem Gesundheitszustand und nach den derzeitigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113, m.w.N.) eine vollschichtige Anstellung als Bürogehilfin oder Verkäuferin schon zu Beginn des hier streitgegenständlichen Zeitraums hätte finden können.

    Nur wenn das jetzt erzielbare Einkommen hinter dem Einkommen aus der früher ausgeübten Tätigkeit zurückbleibt, weil eine Wiederaufnahme der früheren Erwerbstätigkeit nach längerer Unterbrechung nicht mehr möglich ist, bleibt es insoweit bei einem ehebedingten Nachteil, den der Unterhaltsschuldner widerlegen muss (BGH FamRZ 2010, 629; 2009, 1990; Senatsurteile vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 38/09 -, FuR 2010, 235, und vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113).

  • OLG Saarbrücken, 05.07.2012 - 6 UF 172/11

    Nachehelichenunterhalt: Befristung bzw. Herabsetzung von Krankheitsunterhalt

    Die nach §§ 58 ff., 117 FamFG zulässige Beschwerde hat Erfolg und führt zum Wegfall der vom Familiengericht erkannten Befristung des der Antragstellerin nach Grund und Höhe unangefochten ab dem Tag der Rechtskraft der Scheidung - taggenau (BGH FamRZ 1994, 241; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113 m.w.N.) und damit ab dem 17. Februar 2012 - zustehenden Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB).

    Wenn die dafür ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, ist eine Begrenzung nicht einer späteren Abänderung vorzubehalten, sondern schon im Ausgangsverfahren auszusprechen (vgl. nur BGH FamRZ 2012, 517 m.w.N.; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09

    Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten

    Wenn die dafür ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, ist eine Begrenzung nicht einer späteren Abänderung nach § 323 Abs. 2 ZPO vorzubehalten, sondern schon im Ausgangsverfahren auszusprechen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -, juris; BGH FamRZ 2008, 1325; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08).

    Nur wenn das jetzt erzielbare Einkommen hinter dem Einkommen aus der früher ausgeübten Tätigkeit zurückbleibt, weil eine Wiederaufnahme der früheren Erwerbstätigkeit nach längerer Unterbrechung nicht mehr möglich ist, bleibt es insoweit bei einem ehebedingten Nachteil, den der Unterhaltsschuldner widerlegen muss (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -, juris; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08).

  • OLG Saarbrücken, 15.07.2010 - 6 UF 4/10

    Nachehelicher Unterhalt: Vertrauensschutz in Überleitungsfällen

    Der Kläger hat in diesem Zusammenhang keine Anhaltspunkte dafür dargetan, dass seine Ehefrau nach ihrem Alter, ihrer Ausbildung, ihrem Gesundheitszustand und nach den derzeitigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt (vgl. hierzu Senatsurteile vom 12. Mai 2010 - 6 UF 132/09 - und vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113, jeweils m.w.N.) keine vollschichtige angemessene (§ 1574 Abs. 2 BGB) Anstellung finden könnte, die vom Berufsbild her mit ihrer derzeit nur teilschichtig ausgeübten vergleichbar wäre.

    Allerdings wird der Versorgungsausgleich nur bezüglich der ehezeitlichen Versorgungsanwartschaften der Ehegatten durchgeführt, so dass für den dem Ende der Ehezeit nachgelagerten Zeitraum ein ehebedingter Nachteil darin bestehen kann, dass der Ehegatte aufgrund der vormaligen ehelichen Rollenverteilung im Berufsleben keinen vollständigen Anschluss mehr bekommen kann (vgl. BGH FamRZ 2010, 629; 2009, 1990; Senatsurteile vom 12. Mai 2010 - 6 UF 132/09 -, vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 38/09 -, FuR 2010, 235, und vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113), mit der Folge einer bedeutsam geringeren Möglichkeit, für sein Alter vorzusorgen.

  • OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 6 UF 86/09

    Zulässigkeit einer Abänderungsklage

    Bleibt das jetzt erzielbare Einkommen hinter dem Einkommen aus der früher ausgeübten Tätigkeit zurück, weil eine Wiederaufnahme der früheren Erwerbstätigkeit nach längerer Unterbrechung nicht mehr möglich ist, bleibt es insoweit bei einem ehebedingten Nachteil, den der Unterhaltsschuldner widerlegen muss (BGH FamRZ 2009, 1990 ; Senatsurteile vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 38/09 -, juris, und vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10

    Anforderungen an die Darlegungspflicht des Unterhaltsgläubigers bzgl. einer

    Nachteile in der Altersversorgung stellen regelmäßig - so auch hier - keine unterhaltsrechtlich relevanten ehebedingten Nachteile dar, wenn und weil sie über den Versorgungsausgleich kompensiert werden (BGH FamRZ 2010, 1633 und 629; 2009, 406 und 1207; 2008, 1325 und 1508; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113).
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